Newsletter: Ich verkaufe ein Mehrfamilienhaus – muss ich Provision zahlen?

Mehrfamilienhaus ?

Zweifamilienhaus verkaufen: Gilt es rechtlich als Mehrfamilienhaus?

Wer ein Zweifamilienhaus besitzt, das vielleicht steuerlich schon als „Mehrfamilienhaus“ eingestuft wurde, fragt sich beim Verkauf oft: Was gilt rechtlich – und wie wirkt sich das auf die Maklerprovision aus? Wir klären auf.


Steuerliche Einordnung ist nicht gleich rechtliche Behandlung

Was viele nicht wissen: Die steuerliche Bewertung eines Hauses durch das Finanzamt hat nichts mit der rechtlichen Einordnung im Immobilienverkauf zu tun.
Wird ein Zweifamilienhaus z. B. überwiegend selbst bewohnt – etwa eine Wohneinheit vom Eigentümer, die andere vermietet oder leer – dann gilt es maklerrechtlich nicht als klassisches Mehrfamilienhaus, sondern als Wohnimmobilie im Sinne des BGB (§ 656c).


Was bedeutet das für die Maklerprovision?

Seit Ende 2020 gilt: Bei Wohnimmobilien müssen Verkäufer und Käufer die Maklerprovision zu gleichen Teilen übernehmen. Das ist gesetzlich in § 656c BGB geregelt – und gilt auch für Zweifamilienhäuser, sofern sie überwiegend privat genutzt werden.

🔹 Der Verkäufer zahlt höchstens 50 % der Provision
🔹 Der Käufer zahlt erst, wenn der Verkäufer seinen Anteil gezahlt hat
🔹 Diese Regel gilt bundesweit – auch bei uns in Hessen

Die übliche Provision bei Wohnimmobilienverkäufen beträgt:
👉 3,57 % inkl. MwSt. – jeweils für Käufer und Verkäufer


Was steht in der MaBV?

Laut der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) sind wir verpflichtet, Dich als Verkäufer oder Käufer transparent zu informieren – z. B. über:

  • Deine Rechte als Verbraucher (z. B. Widerruf)
  • Die genaue Höhe der Provision
  • Den Zeitpunkt, wann ein Maklervertrag zustande kommt

Das machen wir bei Astromann Immobilien natürlich von Anfang an – klar, schriftlich, fair.


Fazit

Auch wenn das Finanzamt Dein Zweifamilienhaus als „Mehrfamilienhaus“ einstuft – rechtlich zählt allein die tatsächliche Nutzung.
Und die ist bei vielen Eigentümern in Nidderau und Umgebung ganz klar: privat.

➡️ Die Folge: Du profitierst von der hälftigen Provisionsteilung.
➡️ Und Du bleibst auf Augenhöhe mit Deinem Käufer.


📌 Du hast Fragen zum Verkauf Deines Hauses?
Dann sprich uns gerne an – wir erklären Dir alle Schritte transparent und persönlich.

Sonnige Grüße aus Nidderau,

Ihr Berthold Schneider
von Astromann Immobilien

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