Hier gibt es gute Nachrichten:
Viele Eigentümer älterer Häuser fragen sich: **Muss ich beim Ausfall meiner Heizung künftig zwingend eine Wärmepumpe einbauen oder darf ich wieder frei entscheiden?**
Der Bundestag hat am **10. Juli 2026** eine Reform des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) beschlossen. Das Gesetz muss noch den Bundesrat passieren und anschließend im Bundesgesetzblatt verkündet werden. Erst danach tritt es offiziell in Kraft.
Die wichtigsten Änderungen im Überblick:
* Die bisherige Verpflichtung, dass neue Heizungen mindestens **65 % erneuerbare Energien** nutzen müssen, soll entfallen.
* Künftig soll wieder **freie Heizungswahl** gelten. Das bedeutet: Grundsätzlich sollen auch neue Öl- und Gasheizungen wieder eingebaut werden dürfen.
* Allerdings müssen fossile Brennstoffe künftig schrittweise durch klimafreundlichere Brennstoffe ergänzt werden. Vorgesehen sind:
* ab 2029 mindestens 10 %
* ab 2030 mindestens 15 %
* ab 2035 mindestens 30 %
* ab 2040 mindestens 60 %
## Praxisbeispiel
Nehmen wir folgendes Einfamilienhaus:
* Baujahr 1958
* Außenwände ungedämmt
* Dach gedämmt
* Kellerdecke und oberste Geschossdecke nicht gedämmt
* Ölheizung (Niedertemperaturkessel) aus dem Jahr **1995**
* Die Heizung fällt heute irreparabel aus.
Was bedeutet die Reform konkret?
Nach Inkrafttreten der Reform muss der Eigentümer **nicht automatisch eine Wärmepumpe einbauen**.
Er kann voraussichtlich zwischen verschiedenen Heizsystemen wählen – beispielsweise einer modernen Ölheizung, einer Gasheizung, einer Wärmepumpe oder einer anderen geeigneten Lösung. Die Entscheidung kann damit wieder stärker nach Wirtschaftlichkeit und den Gegebenheiten des Gebäudes getroffen werden.
# Beispielrechnung
Variante 1 – Neue Öl- oder Gasheizung
* Anschaffung und Einbau: ca. **12.000 bis 16.000 €**
* Bestehende Heizkörper können meist weiter genutzt werden.
* Größere Umbauten am Gebäude sind in der Regel nicht erforderlich.
Variante 2 – Luft-Wasser-Wärmepumpe
* Anschaffung und Einbau: ca. **25.000 bis 40.000 €**
* Häufig kommen noch Anpassungen an der Heizungsanlage hinzu.
* Sinnvoll sind oft ein hydraulischer Abgleich, die Dämmung der Kellerdecke oder der Austausch einzelner Heizkörper.
* Dadurch können die Gesamtkosten nochmals steigen.
Was bedeutet das für Vermieter?
Auch Vermieter profitieren von der größeren Wahlfreiheit. Sie sollen künftig ebenfalls wieder entscheiden können, welche Heiztechnik wirtschaftlich sinnvoll ist.
Wichtig ist jedoch: **Die Kosten für eine neue Heizung können nicht einfach vollständig auf die Mieter umgelegt werden.**
* Die Investition in den Austausch der Heizungsanlage trägt grundsätzlich zunächst der Vermieter.
* Nur die gesetzlich zulässige Modernisierungsumlage darf – innerhalb der geltenden Grenzen – auf die Jahresmiete umgelegt werden.
* Steigen die CO₂-Kosten durch den Einbau einer fossilen Heizung, werden diese nach dem **CO₂-Kostenaufteilungsgesetz** zwischen Vermieter und Mieter aufgeteilt. Je schlechter die energetische Qualität des Gebäudes ist, desto höher ist der Anteil, den der Vermieter übernehmen muss.
* Bei energetisch schlechten Gebäuden kann der Vermieter **bis zu 95 % der CO₂-Kosten** tragen. Bei sehr energieeffizienten Gebäuden verschiebt sich der Anteil entsprechend zugunsten des Vermieters.
Das bedeutet: Wer sich künftig bewusst für eine neue Öl- oder Gasheizung entscheidet, sollte die langfristigen Brennstoff- und CO₂-Kosten in seine Wirtschaftlichkeitsberechnung einbeziehen.
Muss ein Haus aus den 1950er-Jahren komplett gedämmt werden?
Nein. Entgegen einer weit verbreiteten Annahme funktioniert eine Wärmepumpe auch in vielen älteren Gebäuden. Oft reichen bereits einzelne Maßnahmen wie die Dämmung der Kellerdecke, ein hydraulischer Abgleich oder größere Heizkörper aus. Eine vollständige Fassadendämmung ist nicht in jedem Fall erforderlich.
Fazit:
Die geplante Reform bringt vielen Hausbesitzern und Vermietern deutlich mehr Entscheidungsfreiheit zurück. Wer eine funktionierende Heizung besitzt, muss nichts überstürzen. Und sollte die Heizung eines Tages ausfallen, können die verschiedenen Möglichkeiten wieder nach Kosten, Wirtschaftlichkeit und den individuellen Gegebenheiten des Hauses bewertet werden.
Gerade bei älteren Häusern lohnt es sich, vor einer Investition den tatsächlichen Wärmebedarf berechnen zu lassen. So lässt sich fundiert entscheiden, welche Heiztechnik langfristig die sinnvollste und wirtschaftlichste Lösung ist. Gleichzeitig sollten Vermieter die künftigen CO₂-Kosten und deren gesetzliche Verteilung zwischen Vermieter und Mieter in ihre Entscheidung einbeziehen.
Hinweis:
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechts-, Steuer-, Fördermittel- oder Energieberatung.
Gesetzliche Regelungen können sich kurzfristig ändern; maßgeblich ist der jeweils aktuelle
Gesetzesstand
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